Allgemein: Zitat Homepage Kreis Plön“

…..Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im „Außenbereich“ gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen….“

Den, nach meiner Kenntnis zuletzt aufgestellten Flächennutzungsplan für die Gemeinde Laboe gibt es auf der Homepage des Amt Probstei (hier) unter Dokumente. Der aufmerksame Leser kann potentielle zukünftige Wohnungsbauflächen identifizieren. Um dann die aktuellen Entwicklungen zu beobachten hilft es die Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung sowie die des Bauausschusses regelmäßig zu lesen.

Hier nochmal der direkte Weg zu den Dateien

Planzeichnung – Flächennutzungsplan

Legende

Begründung

 

kurzer Hinweis. Ich gebe hier meinen Wissenstand wieder. Ich gebe keine Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.