In der Öffentlichkeit ist der Begriff Gutachterausschuss wenig bekannt. Der Gesetzgeber hat im Baugesetzgesetzbuch die Bildung von Gutachterausschüssen sowie deren Aufgaben geregelt. Es ist kein privater Club, sondern eine Institution, die häufig bei den Landesämtern für Geoinformation und Vermessung angesiedelt ist. Er besteht aus einem Vorsitzenden sowie weiteren ehrenamtlichen Gutachtern die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein sollen.

Die Notare sind verpflichtet, eine Abschrift aller Verträge an den Gutachterausschuss zu übermitteln, bei dem Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Defakto soll jeder Kaufvertrag über Immobilien, bzw. Grundstücke an den Gutachterausschuss übermittelt werden. Eine der Hauptaufgaben des Gutachterausschusses ist es, eine Kaufpreissammlung daraus zu erstellen und diese Auszuwerten. Eine der Auswertungen sind dann die Bodenrichtwerte sowie weitere für die Wertermittlung von Immobilien benötigten Daten.