Wir haben uns für das Jahr 2020 alle Kauffälle für die Gemeinde Laboe von dem Gutachterausschuss des Kreises Plön geben lassen. Viele Marktberichte werden aufgrund von Angeboten in Immobilienportalen (Angebotspreis kann vom tatsächlichen Kaufpreis abweichen) oder durch subjektive eigene Markterfahrung (nur Teilmarkt) erstellt. Die Kaufpreissammlung bietet beste Daten über tatsächliche Kaufabschlüsse.

Kurzer Exkurs zur Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.
Alles Verkäufe und Übertragungen von Immobilien müssen vor einem Notar beurkundet werden. Der Notar ist verpflichtet, eine Abschrift des Vertrages an den Gutachterausschuss des Kreises zu übermitteln. Dieser ist gem. §192 und §193BauGB verpflichtet eine Kaufpreissammlung (Datenbank) zu führen. Ein kleiner Teil der Kauffälle sind durch Nichtmeldung – oder unbrauchbaren Daten nicht in der Kaufpreissammlung geführt. Dennoch bildet die Kaufpreissammlung beste Daten über das Marktgeschehen ab.

Wir werden die Kauffälle statistisch auswerten und aufbereiten.

Artikel verfasst von Lars Reinke

 

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