
Tippgeber-Programm
Tippgeber werden: Ihre Empfehlung ist uns etwas wert
Sie kennen jemanden, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte? Empfehlen Sie uns weiter. Kommt es zum erfolgreichen Verkauf, erhalten Sie von uns eine Tippgeberprovision.
So funktioniert es
In drei Schritten zur Tippgeberprovision
- 1
Tipp geben
Sie wissen von einem Haus oder einer Wohnung, die verkauft werden soll? Fragen Sie die Eigentümer, ob wir uns melden dürfen, und nennen Sie uns den Kontakt.
- 2
Wir melden uns
Wir sprechen persönlich und diskret mit den Eigentümern.
- 3
Provision erhalten
Kommt durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, bedanken wir uns bei Ihnen mit 15 % unserer Nettoprovision.
Das Wichtigste in Kürze
- 15 % unserer Nettoprovision, wenn wir den Kaufvertrag erfolgreich vermitteln
- Die Eigentümer sind mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten einverstanden
- Für Sie kostenfrei und unverbindlich
Lieber persönlich? Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Tipp: +49 (4343) 491 91-0
Kostenfrei und unverbindlich
Ihr Tipp
Vielen Dank
Ihr Tipp ist bei uns angekommen.
Wir haben Sie als Tippgeber vorgemerkt und prüfen, ob uns die Eigentümer schon bekannt sind und ob ihre Einwilligung zur Kontaktaufnahme vorliegt. Eine Bestätigung haben wir Ihnen per E-Mail geschickt.
Häufige Fragen
Fragen zum Tippgeber-Programm
Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Sie erhalten 15 % unserer Nettoprovision. Nettoprovision heißt: die Provision, die wir vom Verkäufer der Immobilie tatsächlich erhalten haben, ohne Umsatzsteuer. Beispiel: Erhalten wir vom Verkäufer eine Nettoprovision von 10.000 €, beträgt Ihre Tippgeberprovision 1.500 €.
Wann erhalte ich die Tippgeberprovision?
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und die Provision des Verkäufers vollständig bei uns eingegangen ist. Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt oder müssen wir unsere Provision zurückzahlen, entfällt auch die Tippgeberprovision.
Wer kann Tippgeber werden?
Jede volljährige Person. Ausgeschlossen sind die Eigentümer selbst, ihre Ehe- und Lebenspartner und ihre Angehörigen sowie alle, die am Kauf oder Verkauf der Immobilie beteiligt sind, zum Beispiel Käufer und deren Angehörige. So stellen wir sicher, dass keine Provision an Verkäufer oder Käufer zurückfließt.
Gibt es Fälle ohne Tippgeberprovision?
Ja. Wir zahlen keine Tippgeberprovision, wenn uns die Eigentümer oder die Immobilie bereits bekannt sind, zum Beispiel weil die Eigentümer selbst an uns herangetreten sind, wenn uns jemand anderes dieselbe Immobilie schon vorher genannt hat (es zählt der erste Tipp) oder wenn Sie zu den ausgeschlossenen Personen gehören.
Was muss ich als Tippgeber tun?
Nur den Kontakt nennen, der auch mit der Weitergabe seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch uns einverstanden ist. Alles Weitere, also Gespräche, Bewertung und Verkauf, übernehmen wir. Bitte verhandeln Sie nicht selbst über Preis oder Provision.
Wie wird die Tippgeberprovision ausgezahlt?
Per Überweisung auf Ihr Konto, nicht in bar. Vor der Auszahlung bitten wir Sie um Ihre Bankverbindung und einen Ausweis, denn als Makler sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, unsere Zahlungsempfänger zu identifizieren. Sie erhalten von uns eine Gutschrift.
Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?
Die Tippgeberprovision kann steuerpflichtig sein. Bitte klären Sie das mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Gewerbliche Tippgeber stellen uns eine Rechnung.
Müssen die Eigentümer Bescheid wissen?
Ja. Bitte nennen Sie uns nur Personen, die damit einverstanden sind, dass Sie ihre Kontaktdaten an uns weitergeben und wir uns bei ihnen melden. Das bestätigen Sie im Formular.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir speichern Ihre Angaben in unserer Kundenverwaltung, um Ihren Tipp zu bearbeiten und Ihnen die Provision auszuzahlen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

